Schulberatung
Garmisch-Partenkirchen

Vorgehen bei der Überprüfung von LRS durch ein Mitglied der Schulberatung (Beratungslehrkraft/SchulpsychologIn):


1. Sie vereinbaren bei einem Mitglied der Schulberatung (Beratungslehrkraft/SchulpsychologIn) einen Termin und nennen den Auftrag: Klärung, ob eine LRS bei Ihrem Kind vorliegt. Um mit der Abklärung starten zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
a) Anmeldebogen zur Schulberatung (bitte unterschreiben und an Ihren Berater/Ihre Beraterin schicken)

b) Nachweis einer Überprüfung der Sehleistung (Augenarzt oder Orthoptist oder Optiker) - nicht älter als ein Jahr

c) Nachweis über die Hörfähigkeit (z.B. Ohrenarzt) - nicht älter als ein Jahr

d) Elternfragebogen (kann von Eltern freiwillig ausgefüllt und abgegeben werden)

e) Lehrerfragebogen (wird nur dann benötigt, wenn von den Erziehungsberechtigten eine Schweigepflichtsentbindung mit der jeweiligen Lehrkraft vorliegt)

2. Mit Hilfe ausführlicher Gespräche und einer gründlichen Testdiagnostik werden alle für eine mögliche Vergabe der Diagnose Lese-Rechtschreibstörung relevanten Informationen  erfasst.

3. Am Ende erstellt der Schulpsychologe/die Schulpsychologin eine schulpsychologische Stellungnahme, die Sie als Auftraggeber im Rahmen eines Abschlussgespräches zusammen mit dem Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich/Notenschutz erhalten.

4. Nun geben Sie die schulpsychologische Stellungnahme gemeinsam mit dem Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich/Notenschutz bei der Schulleitung Ihres Kindes ab. Einzig und allein die Schulleitung bescheidet dann (auch unter Berücksichtigung der schulpsychologischen Stellungnahme) die gewährte Maßnahme (Nachteilsausgleich/und Notenschutz).